Ab 1. Januar 2023 erhalten Aufsichtspersonen und Präventionsexperten der Unfallversicherungsträger, die an VDRI-Veranstaltungen oder FASI-Veranstaltungen teilgenommen haben, Weiterbildungspunkte im Sinne des Fortbildungskonzeptes für Aufsichtspersonen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Zwingende Voraussetzung für die automatische Punktevergabe sind
Mit freundlichen Grüßen
Ihr VDRI Vorstand
Der VDRI setzt bei FASI - Seminaren die Meeting-Software von ZOOM ein (ZOOM-Meeting). Dadurch sind wir in der Lage, bis zu 1000 Teilnehmenden Zugang zu virtuell abgehaltenen Seminaren zu bieten.
Fragen bezüglich des Datenschutzes und der Einhaltung der DSGVO beantwortet ZOOM auf seiner Website: https://explore.zoom.us/de/trust/privacy/?_ga=2.191794410.1720333025.1645525846-1450536501.1645525846
Die Seminare werden in der Regel in Zusammenarbeit mit dem VDSI, dem VDGAB und anderen Institutionen veranstaltet.
Die Veranstaltungen wenden sich an Unternehmer, Betriebsleiter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Meister, Sicherheitsbeauftrage, Behörden und alle am Arbeitsschutz interessierten Personen. Die Veranstaltungen sind Fortbildungsveranstaltungen im Sinne von § 5 (3) des Arbeitssicherheitsgesetzes.
Einige unserer angebotenen Seminare erfordern eine vorherige Anmeldung. Mit der Anmeldung zu unseren Seminaren sowie der Registrierung bei der Teilnahme überlassen Sie uns Ihre personenbezogenen Daten (u.a. Angaben zur Person, Kontaktdaten). Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir beim VDRI welche Daten erheben, zu welchen Zwecken wir diese verwenden und welche Rechte Sie haben. Informieren Sie sich hierzu bei unseren Informationen zum Datenschutz.
Hinweis: Es obliegt Ihrer freien Entscheidung, ob Sie personenbezogene Daten in entsprechende Felder eingeben oder per Mail verschicken. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung über das Internet unsicher ist und die übertragenen Daten u.U. von Unbefugten zur Kenntnis genommen oder auch verfälscht werden können. Eine Haftung bei Missbrauch durch Dritte können wir daher nicht übernehmen.
Die Vorträge sind – sofern nicht anders angegeben – kostenfrei.
Einige Vortragsunterlagen sind kostenfrei zum Download in der Rubrik Fachinformationen verfügbar.
Zuständig: VDRI-Standort Mainz-Wiesbaden
- Novellierte Gefahrstoffverordnung und Änderungen in Bezug auf Asbest
- Die Novelle der Gefahrstoffverordnung aus Sicht der Gewerkschaften
- Praxishilfen im Bereich der Baubetriebe
- Die neue TRGS 402 - Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition
- Biomonitoring-Strategie in Unternehmen
- Umsetzung der neuen Gefahrstoffverordnung im Betrieb
- Zusammenarbeit von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit bei
Gefahrstoffen aus Praxissicht
- Biozide - was gibt es Neues?
Zuständig: VDRI-Standort Regensburg
VDRI Region Ostbayern
Referentin: Simone Martin, Yogalehrerin BDY
13:30 bis 15:30 Uhr
Ein sehr wichtiges Ziel der betrieblichen Gesundheitsförderung ist die Schaffung eines gesundheitsförderlichen Arbeits- und Lebensstils mit den Schwerpunkten Steigerung der körperlichen Aktivität und Stressbewältigung/Ressourcenstärkung. Yoga kann hierzu einen wertvollen Beitrag leisten, wird aber in der Praxis noch häufig unterschätzt. Das mag auch daran liegen, dass mit Yoga häufig esoterische Ideen in Zusammenhang gebracht werden. Die Yogaphilosophie kann durchaus aktueller denn je ins Hier und Jetzt transportiert werden, und Yoga kann einen sehr wichtigen Beitrag auf mentaler und körperlicher Ebene zur Förderung von Ausdauer, Kraft und Beweglichkeit liefern. Ein Effekt zur Prävention von Unfällen ist auch durch die Förderung der Achtsamkeit und Sturzprävention durch bessere Körperkontrolle zu erwarten.
In diesem Seminar soll in Theorie und Praxis gezeigt werden, wie Yoga für die betriebliche Praxis tauglich eingesetzt werden kann. Mitmachen ist erwünscht, aber keine Pflicht! Bringen Sie, wenn Sie möchten, bequeme (Sport-)Kleidung mit.
Zuständig: VDRI-Standort Regensburg
VDRI-Region Ostbayern
Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung - Prävention, Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Referent: Sebastian Münch, DRV Bund
13:30 bis 15:30 Uhr
Zuständig: VDRI-Standort Regensburg
VDRI-Region Ostbayern
Referent: Dr. Peter Illner, BG RCI
13:30 bis 15:30 Uhr
Die neue Maschinenverordnung
Arbeitshilfen der BG RCI
Zuständig: VDRI-Standort Regensburg
VDRI-Region Ostbayern
Referent: Dr. Josef Mitterpleininger, BG RCI
13:30 bis 15:30 Uhr
Die DGUV-Vorschrift 2 wurde von einer Projektgruppe auf Grundlage einer Evaluation angepasst. Die Mitgliederversammlung der DGUV beschloss am 28.11.2024 den neuen Mustertext unter dem Titel "DGUV Vorschrift 2: Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Auf dieser Grundlage beginnen die ersten Unfallversicherungsträger 2025 mit der Inkraftsetzung der trägerspezifischen Fassungen.
Die novellierte Gefahrstoffverordnung
Zuständig: VDRI-Standort Mainz-Wiesbaden
- Novellierte Gefahrstoffverordnung und Änderungen in Bezug auf Asbest
- Die Novelle der Gefahrstoffverordnung aus Sicht der Gewerkschaften
- Praxishilfen im Bereich der Baubetriebe
- Die neue TRGS 402 - Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition
- Biomonitoring-Strategie in Unternehmen
- Umsetzung der neuen Gefahrstoffverordnung im Betrieb
- Zusammenarbeit von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit bei
Gefahrstoffen aus Praxissicht
- Biozide - was gibt es Neues?
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