Es ist höchste Vorsicht geboten, wenn im Straßenverkehr Arbeiten durchgeführt oder beaufsichtigt werden müssen. Wer Baustellen Grenzbereich zum Straßenverkehr beurteilt, muss die verschiedenen klar definierten Regelwerke und ihr Zusammenspiel in der Praxis kennen um die Sicherheitslage herzustellen. Diese Vorschriften sind auch für Aufsichtspersonen der gesetzlichen Unfallversicherung relevant.
Lernen Sie deshalb aktuelle Erkenntnisse, Entwicklungen und Strategien für Ihre Präventionspraxis kennen. Es werden neben den Grundlagen der ASR A5.2 mit Mindestanforderungen an Straßenbaustellen auch die Regelungen der RSA 21 zur verkehrsrechtlichen Absicherung mit ihrem Bezug zum Arbeitsschutz behandelt.
Die gemeinsame Begutachtung und Bewertung realer Absicherungssituationen anhand der Anforderungen der ASR A5.2 und der RSA 21 runden die Veranstaltung ab. Bitte festes Schuhwerk und wetterfeste Kleidung mitbringen.
Die Veranstaltung ist für Mitarbeiter der Unfallversicherungsträger und VDRI Mitglieder kostenfrei.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt der DGUV Akademie Dresden. Dort finden Sie auch den Link zur Anmeldung bzw. die Ansprechpartnerin für dieses Seminar.
Auf der Mitgliederversammlung des VDRI am 27.02.2026 hat der langjährige Vorsitzende des VDRI, Herr Christoph Preuße, sein Amt an den neu gewählten Vorsitzenden, Herrn Dr. Andreas Rickauer von der BG RCI, übergeben.
Die Mitgliederversammlung dankte Herrn Preuße für seine zwölfjährige engagierte Tätigkeit als Vorsitzender. Seine Amtszeit war geprägt durch die Modernisierung des VDRI. Hierzu gehörte ein moderner Internetauftritt, die Vereinfachung des Seminarabwicklung durch MyVDRI und nicht zuletzt die Erfindung des Feierabendtreffs in Coronazeiten.
Der mtl. Feierabendtreff nur für VDRI-Mitglieder ist inzwischen ein Aushängeschild des VDRI.
Damit hat Herr Preuße ein starkes Fundament gebaut.
Herr Dr. Andreas Rickauer übernimmt nun den Staffelstab und wird den VDRI in die nächste Phase führen. Bei seiner Tätigkeit wird er von Herrn Preuße als stellvertretender Referent für Kooperationspartnerschaften unterstützen.
Der VDRI bedankt sich für die Vergangenheit und freut sich auf die Zukunft.
Die Mitgliederversammlung des VDRI hat am 27.02.2026 den Mitgliedsbeitrag für 2026 auf 40,00 € festgelegt. Es freut uns, dass der Beitrag im 19. Jahr stabil bleibt.
Die Beitragsrechnungen werden am 31.03.2026 automatisch an alle Selbstzahler verschickt.
Hinweis: Wer bereits vor Versand der Beitragsrechnung bezahlt hat, muss nicht nochmal überweisen.
Wir bitten alle anderen Selbstzahler, ihren VDRI-Beitrag für 2026 nach Erhalt der Beitragsrechnung spätestens bis zum 1. Juli 2026 auf unser VDRI-Vereinskonto bei der Postbank DE64 2501 0030 0119 0483 06 zu überweisen.
Bitte beachten Sie die Fristen, so vermeiden Sie uns Verwaltungsaufwand und sich Mahngebühren.
Ihr VDRI Vorstand
Ab 1. Januar 2023 erhalten Aufsichtspersonen und Präventionsexperten der Unfallversicherungsträger, die an VDRI-Veranstaltungen oder FASI-Veranstaltungen teilgenommen haben, Weiterbildungspunkte im Sinne des Fortbildungskonzeptes für Aufsichtspersonen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Zwingende Voraussetzung für die automatische Punktevergabe sind
Mit freundlichen Grüßen
Ihr VDRI Vorstand
Der VDRI verlegt den bisherigen Vereinssitz von Hannover nach Stuttgart.
Die neue Vereinsadresse des VDRI lautet ab 01.12.2022:
Verein der Aufsichtspersonen und anderen Präventionsexperten in Deutschland e.V. (VDRI)
c/o BG ETEM
Schloßstraße 29-31
70174 Stuttgart