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Bundestag beschließt Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz - UVMG (1)

Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften soll auf neun sinken

Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz
© Deutscher Bundestag
Achim Melde/Lichtblick
[VDRI 26.06.08] Die Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften soll von 23 auf neun bis Ende 2009 sinken. In der Abschlussdebatte kündigte Wolfgang Grotthaus (SPD) gesetzgeberischen Maßnahmen an, falls dieses nicht erreicht werde. Die Zahl der Unfallkassen soll auf 17 sinken.

Vom Tisch ist das von Arbeitgebern und Gewerkschaften kritisierte Vorhaben, den Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, unter Fachaufsicht des Bundesarbeitsministeriums zu stellen. Der Umfang der Aufsicht ist auf die Rechtsaufsicht beschränkt. Zudem verlängerte der Ausschuss auf Antrag der Koalition die Übergangsfrist für die Einführung des neuen Lastenausgleichsverfahrens um drei Jahre bis zum Jahr 2013.
An dem geplanten Verteilungsmaßstab des Lastenausgleichs - 70 Prozent nach Entgelten und 30 Prozent nach Neurenten - wurde hingegen festgehalten. Ziel des so genannten Überaltlastenausgleichs ist es laut Regierung, besonders hohe Belastungen einzelner Branchen aus der Vergangenheit, beispielsweise im Bergbau, auf alle Branchen umzulegen und damit zu einer Angleichung der Beitragssätze beizutragen.
Der Wegfall des Lohnnachweises wurde gesetzlich beschlossen. Künftig sollen die Arbeitsentgelte der Versicherten und die geleisteten Arbeitsstunden an die Einzugsstelle gemeldet werden. Die Arbeitsentgelte der Versicherten sind den Gefahrtarifstellen zuzuordnen. Auch die Meldung der geleisteten Arbeitsstunden mit der Jahresmeldung wurde beibehalten, obwohl die Arbeitgeber dadurch einen höheren bürokratischen Aufwand und deutliche Mehrkosten befürchten. Für die FDP kritisierte der Abgeordnete Dr. Heinrich Kolb, dies gehe an der Realität der Unternehmen. Gerald Weiß (CDU) erwiderte, die Meldung der geleisteten Arbeitsstunden sei keine Neuerung, sondern bereits heute im Sozialgesetzbuch verankert.
Ein Aspekt im Gesetz betrifft die Einstufung privatisierter Unternehmen der öffentlichen Hand, etwa die Deutsche Telekom. Anders als bislang geplant soll bis Ende 2011 abschließend geprüft werden, wie diese Unternehmen in den Lastenausgleich einzubeziehen sind. Außerdem erhalten die Berufsgenossenschaften bis zum Jahr 2030 statt bis zum Jahr 2020 Zeit zur Bildung eines Kapitalstocks für Altersrückstellungen.

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